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Eberhard

INGO EBERHARD

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Kompetente und emphatische Betreuung der Mandanten in verschiedenen Fragen des Familienrechts

Das Familienrecht ist zweifellos ein Bereich des Rechts, der oft mit starken Emotionen einhergeht. Egal ob zu Beginn einer Partnerschaft oder während einer Trennung: Eine frühzeitige und gründliche Beratung im Familienrecht kann dazu beitragen, Ängste vor finanziellen Verlusten oder dem möglichen Entzug des Umgangs- und Sorgerechts für minderjährige Kinder zu mindern.

Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen insbesondere:

Erstellung von Eheverträgen

Obwohl das Thema Ehevertrag oft als unromantisch angesehen wird, sollten moderne Paare bedenken, dass die gesetzlichen Regelungen, die ohne einen solchen Vertrag gelten, zum Teil über 100 Jahre alt sind. Sie entsprechen möglicherweise nicht mehr den Vorstellungen und Bedürfnissen heutiger Ehepartner. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Ehevertrag kann im Falle einer Scheidung viel Leid, Zeit und Stress ersparen. Ein Ehevertrag ist ein formeller Vertrag, der die finanziellen Angelegenheiten im Falle einer Scheidung oder des Todes regelt. In Deutschland muss dieser Vertrag notariell beurkundet werden. Es ist ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen den eigenen Wünschen entsprechen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu diesem Thema zu beraten.

Trennungs- und Scheidungsberatung

Die Fragen, mit denen sich das Familienrecht befasst, werden besonders im Fall von Trennung und Scheidung relevant. Wie verläuft eine Scheidung? Was geschieht während des Scheidungstermins? Wann beginnt das Trennungsjahr? Wie wird mit dem gemeinsamen Haus umgegangen? Bei wem verbleiben die Kinder? Wie sollte eine Vereinbarung über die Folgen der Scheidung aussehen? Wir unterstützen Sie dabei, diese und andere Fragen mit Ihrem Partner zu klären und, wenn möglich, außergerichtliche Lösungen zu finden.

Prozessführung bei Scheidungsverfahren

Die Prozessführung in Scheidungsverfahren bezieht sich auf die rechtliche Vertretung und Begleitung der Parteien während des gerichtlichen Scheidungsprozesses. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Familienrecht übernimmt die Rolle, die Interessen seines oder ihres Mandanten oder seiner Mandantin zu vertreten und sie durch den gesamten Scheidungsprozess zu führen.

Dies umfasst in der Regel die Einreichung der Scheidungsklage, die Kommunikation mit dem Gericht und der gegnerischen Partei, die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen rechtlichen Dokumente, die Vertretung des Mandanten oder der Mandantin bei Gerichtsterminen und Anhörungen sowie die Verhandlung über alle strittigen Angelegenheiten wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Sorgerechtsfragen und Unterhaltsregelungen.

Die Prozessführung in Scheidungsverfahren erfordert ein fundiertes Verständnis des Familienrechts und der geltenden Gerichtsverfahren sowie die Fähigkeit, die Interessen des Mandanten oder der Mandantin effektiv zu vertreten und sie durch eine oft emotionale und anspruchsvolle Zeit zu begleiten.

Vereinbarungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften

„Vereinbarungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften“ sind schriftliche Absprachen oder Verträge, die von Paaren geschlossen werden, die in keiner ehelichen Beziehung stehen, sondern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Diese Vereinbarungen können verschiedene Aspekte des Zusammenlebens regeln, ähnlich wie ein Ehevertrag, jedoch ohne die rechtlichen Bindungen einer Ehe. Typischerweise können sie Themen wie die Aufteilung von Vermögen, Unterhaltsansprüche, Erbrecht und andere finanzielle Angelegenheiten abdecken. Ihr Zweck besteht darin, die Rechte und Pflichten der Partner klar festzulegen und mögliche Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden.

Auseinandersetzung von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften

Die Abwicklung nichtehelicher Lebensgemeinschaften bezieht sich auf die rechtliche Klärung und Regelung von Angelegenheiten beim Ende einer Partnerschaft, die nicht durch eine Ehe formalisiert wurde. Dies kann verschiedene Aspekte umfassen, wie die Aufteilung von Vermögen und gemeinsam erworbenen Gütern, die Regelung gemeinsamer Schulden, die Klärung von Unterhaltsansprüchen und möglicherweise die Regelung von Fragen bezüglich gemeinsamer Kinder wie Sorgerecht oder Umgangsrecht. Da nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht den gleichen rechtlichen Rahmen wie Ehen haben, kann die Abwicklung solcher Partnerschaften komplex sein und erfordert oft sorgfältige rechtliche Beratung sowie gegebenenfalls gerichtliche Klärung.

Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen

Die Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen betrifft den rechtlichen Prozess, bei dem eine Person entweder Unterhalt von einer anderen Person einfordert oder sich gegen den Anspruch auf Unterhalt verteidigt.

Wenn eine Person glaubt, dass sie einen Anspruch auf Unterhalt hat, zum Beispiel aufgrund einer Ehe oder einer unterhaltsrelevanten Partnerschaft, kann sie diesen Anspruch geltend machen, indem sie rechtliche Schritte einleitet. Dies kann die Einreichung einer Unterhaltsklage oder einer entsprechenden rechtlichen Forderung beim Gericht beinhalten. Der Anspruch kann verschiedene Arten von Unterhalt umfassen, wie beispielsweise Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt oder Unterhalt für andere unterhaltsberechtigte Personen.

Auf der anderen Seite kann sich eine Person, gegen die ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird, verteidigen und versuchen, die Unterhaltsforderung abzuwehren. Dies kann durch die Vorlage von Gegenbeweisen, die Klärung rechtlicher Fragen oder die Verhandlung über die Höhe des Unterhalts geschehen.

Die Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen erfordert ein gründliches Verständnis der einschlägigen Gesetze und rechtlichen Verfahren sowie die Fähigkeit, die Interessen der beteiligten Parteien effektiv zu vertreten.

Karin Marachi

INGO EBERHARD

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MARIO JESSBERGER

Ich war Klient bei Hr. RA Miltner und war sehr zufrieden! Mit seiner ruhigen und sachlichen Art sowie seiner Kompetenz hat er mir nicht nur viele Sorgen und Nöte genommen, er hat mich auch super beraten und meine Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Auch die Damen am Telefon waren immer sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann diese Kanzlei und speziell Hr. Miltner nur empfehlen! Vielen Dank für alles!

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PETRA HERBIG-BAARS

Ich bin seit vielen Jahren eine Klientin der Kanzlei Groth-Müller und wurde bereits in verschiedenen rechtlichen Themen inklusive bei einer notariellen Beurkundung ausgezeichnet vertreten. Die Kanzlei Groth-Müller genießt mein vollstes Vertrauen. Mein besonderer Dank gilt Frau RA Schmidt-Hieber, die mich während meiner Scheidung exzellent vertreten, sich für mich bestmöglich eingesetzt sowie mich mit ihrer sehr freundlichen und professionellen Art ausgezeichnet betreut hat. Ich kann Frau RA Schmidt-Hieber uneingeschränkt weiterempfehlen.

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DANIEL BURKHARD

Ich hatte bereits im beruflichen Kontext oft mit dem Notariat der Kanzlei Groth und Müller zu tun. Hierbei waren meine Kunden und ich stets sehr zufrieden. Durch einen Verkehrsunfall habe ich ebenfalls für private Zwecke die Leistung der Kanlei Groth und Müller in Anspruch genommen. Die Abwicklung des Schadens erfolgte problemlos und sehr schnell.

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Über die Kanzlei Groth · Müller

Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare

Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem umliegenden Kreisgebiet Groß-Gerau, und verfügt darüber hinaus über eine zusätzliche Niederlassung in der dynamischen Metropole Frankfurt am Main. Seit ihrer Gründung vor über vier Jahrzehnten hat sich unsere Kanzlei als verlässlicher Partner in einer Vielzahl von Rechtsbereichen etabliert, insbesondere im Zivil- und Wirtschaftsrecht.

Bei Groth · Müller verstehen wir die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten und arbeiten hart daran, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die ihren spezifischen Anliegen gerecht werden. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten nicht nur umfassende Beratung anzubieten, sondern auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche zu unterstützen.

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