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Patrick Miltner – unser Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie im gesamten Spektrum erbrechtlicher Angelegenheiten
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Patrick Miltner

Rechtsanwalt,
Notar (mit Amtssitz in Rüsselsheim),
Fachanwalt für Erbrecht

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Kompetente fachanwaltliche Betreuung und Beratung der Mandanten in verschiedenen Fragen des Erbrechts

Die komplexen Regelungen des Erbrechts stellen zahlreiche anspruchsvolle juristische Fragen dar, deren Lösung oft ohne spezialisierte Unterstützung schwierig ist. Fehlende oder falsche Maßnahmen können zu erheblichen finanziellen und persönlichen Folgen führen. Daher ist es dringend ratsam, eine umfassende Beratung zur Nachlassregelung sowie rechtliche Unterstützung nach dem Eintritt des Erbfalls in Anspruch zu nehmen. Die Beratung im Erbrecht ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei IM ERBRECHT umfassen insbesondere:

Betreuung und Vertretung bei Streitigkeiten

  • Anwaltliche Betreuung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung
  • Beratung und Prozessführung zur Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen jeder Art
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen (Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers)
  • Kampf um das Erbe im Erbscheinsverfahren oder Erbenfeststellungsverfahren
  • Bundesweite Vertretung und Prozessführung

Gestaltung, Änderung und Aufhebung von letztwilligen Verfügungen

Das Verfassen, Ändern und Widerrufen von letztwilligen Verfügungen (insbesondere Testamente und Erbverträge) sind entscheidende rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen verteilt wird. Im Folgenden finden Sie grundlegende Informationen zu jedem dieser Schritte:

  1. Erstellen einer letztwilligen Verfügung (insbesondere Testament oder Erbvertrag): Ein Testament ist ein juristisches Dokument, das Ihre Anweisungen zur Vermögensverteilung nach Ihrem Tod enthält. Ein Erbvertrag ähnelt einem Testament, ist jedoch grundsätzlich für alle Vertragsparteien bindend und erfordert die Zustimmung aller Beteiligten. Bevor ein Testament oder ein Erbvertrag errichtet wird, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Anweisungen rechtlich wirksam sind und Ihren Wünschen entsprechen.

  2. Änderung einer Verfügung von Todes wegen: Wenn sich Ihre Umstände oder Wünsche ändern, können Sie eine bereits bestehende letztwillige Verfügung oftmals nochändern. Dies geschieht meistdurch eine „Testamentsergänzung“ oder „Testamentsänderung“. Es ist wichtig, dass solche Änderungen ordnungsgemäß durchgeführt werden, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit eine Änderung aufgrund einer ggf. bestehenden Bindungswirkung noch möglich ist. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, dies zu prüfen und Änderungen korrekt umzusetzen.

  3. Widerruf eines Testaments oder Erbvertrags: Wenn Sie ein bestehendes Testament oder einen Erbvertrag widerrufen möchten, ist dies grundsätzlich möglich, indem Sie ein neues Testament errichten, welches das alte ausdrücklich widerruft oder den Widerruf auf andere Weise kund tun. Es ist jedoch möglich, dass der Widerruf gewisse formelle Anforderungen, wie ggf. eine notariell beurkundete Erklärung erfordert. Zudem ist ein Widerruf unter gewissen Umständen auch nicht mehr möglich. Ein Anwalt kann Sie hierzu kompetent beraten und Ihre Wünsche rechtssicher umsetzen.

Es ist von großer Bedeutung, diese Schritte sorgfältig zu planen und professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu gewährleisten, dass Ihre Wünsche klar formuliert und rechtlich wirksam sind.

Regelung der Unternehmensnachfolge

Die Übertragung der Unternehmensführung ist ein entscheidender Schritt für die Kontinuität und den Erfolg eines Unternehmens, insbesondere in Familienunternehmen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Im Folgenden finden Sie wesentliche Schritte und Überlegungen zur Regelung der Unternehmensnachfolge:

  1. Frühzeitige Planung: Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig beginnen, idealerweise Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor der Eigentümer das Unternehmen tatsächlich übergeben möchte. Eine rechtzeitige Planung ermöglicht eine reibungslose Übergabe und bietet ausreichend Zeit, um eine passende Strategie zu entwickeln.
  2. Klare Ziele und Visionen: Der derzeitige Eigentümer sollte klare Ziele und Visionen darüber haben, wie die Unternehmensnachfolge gestaltet werden soll. Dies umfasst die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers, die Festlegung von Unternehmensprioritäten und -werten sowie die Sicherstellung einer stabilen finanziellen Basis.
  3. Auswahl des Nachfolgers: Die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers ist von entscheidender Bedeutung. Dies kann ein Familienmitglied, ein langjähriger Mitarbeiter oder eine externe Person sein. Die Fähigkeiten, Qualifikationen und das Engagement des potenziellen Nachfolgers sollten sorgfältig bewertet werden.
  4. Entwicklung eines Nachfolgeplans: Ein umfassender Nachfolgeplan sollte alle wichtigen Aspekte der Unternehmensnachfolge berücksichtigen, einschließlich der Übertragung von Eigentum und Kontrolle, der Identifizierung von Führungskräften, der Sicherung der Finanzierung und der Steuerplanung.
  5. Rechtliche und steuerliche Aspekte: Die Unternehmensnachfolge wirft oft komplexe rechtliche und steuerliche Fragen auf. Es ist ratsam, sich von rechtlichen und steuerlichen Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und steuerliche Risiken vermieden werden.
  6. Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung: Eine offene und transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern über die geplante Unternehmensnachfolge ist entscheidend, um Unsicherheiten zu minimieren und das Vertrauen zu erhalten. Mitarbeiterbeteiligung kann auch ein wichtiger Bestandteil des Nachfolgeplans sein.
  7. Implementierung und Überprüfung: Sobald der Nachfolgeplan entwickelt wurde, sollte er implementiert und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass er den sich ändernden Bedürfnissen und Umständen gerecht wird.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge erfordert eine sorgfältige Planung, Engagement und Zusammenarbeit aller Beteiligten. Eine frühzeitige und umfassende Planung kann dazu beitragen, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die langfristige Stabilität und Kontinuität des Unternehmens zu sichern.

Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen enthalten präventive Regelungen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und persönlicher (auch finanzieller) Angelegenheiten respektiert werden, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Erstellung dieser Dokumente:

  1. Informationssammlung: Denken Sie im Voraus darüber nach, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen würden, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Berücksichtigen Sie dabei Ihre persönlichen Werte, Überzeugungen und religiösen Ansichten.
  2. Auswahl von Bevollmächtigten: Bestimmen Sie vertrauenswürdige Personen, denen Sie die Befugnis erteilen möchten, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Personen sollten Ihre Wünsche verstehen und bereit sein, diese im Einklang mit Ihren Vorstellungen umzusetzen.
  3. Erstellung der Vorsorgevollmacht: Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen (Bevollmächtigte), in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, insbesondere in medizinischen, rechtlichen, wie auch finanziellen Angelegenheiten. Die Vollmacht sollte klar und eindeutig formuliert sein und die Befugnisse der Bevollmächtigten beschreiben.
  4. Erstellung der Patientenverfügung: Die Patientenverfügung dokumentiert Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen, insbesondere lebenserhaltender Maßnahmen, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können festlegen, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, unter welchen Umständen bestimmte Behandlungen durchgeführt oder eingestellt werden sollen usw.
  5. Registrierung und Aufbewahrung: Es kann ratsam sein, Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei einem zentralen Register oder einer Vertrauensperson zu registrieren, um sie im Ernstfall schnell zu finden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bevollmächtigten und nahen Angehörigen wissen, wo sich die Dokumente befinden.
  6. Aktualisierung: Überprüfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regelmäßig und aktualisieren Sie sie bei Bedarf, insbesondere nach wesentlichen Veränderungen in Ihrem Leben, wie z.B. Umzug in ein anderes Land, Änderungen Ihrer medizinischen Wünsche oder der Auswahl Ihrer Bevollmächtigten.

Es empfiehlt sich dringend bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit diese Dokumente im Ernstfall rechtssicher funktionieren und verwendet werden können. Für gewisse Rechtsgeschäfte, insbesondere Immobiliengeschäfte, gilt es auch besondere Formvorschriften zu beachten.

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MARIO JESSBERGER

Ich war Klient bei Hr. RA Miltner und war sehr zufrieden! Mit seiner ruhigen und sachlichen Art sowie seiner Kompetenz hat er mir nicht nur viele Sorgen und Nöte genommen, er hat mich auch super beraten und meine Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Auch die Damen am Telefon waren immer sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann diese Kanzlei und speziell Hr. Miltner nur empfehlen! Vielen Dank für alles!

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PETRA HERBIG-BAARS

Ich bin seit vielen Jahren eine Klientin der Kanzlei Groth-Müller und wurde bereits in verschiedenen rechtlichen Themen inklusive bei einer notariellen Beurkundung ausgezeichnet vertreten. Die Kanzlei Groth-Müller genießt mein vollstes Vertrauen. Mein besonderer Dank gilt Frau RA Schmidt-Hieber, die mich während meiner Scheidung exzellent vertreten, sich für mich bestmöglich eingesetzt sowie mich mit ihrer sehr freundlichen und professionellen Art ausgezeichnet betreut hat. Ich kann Frau RA Schmidt-Hieber uneingeschränkt weiterempfehlen.

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DANIEL BURKHARD

Ich hatte bereits im beruflichen Kontext oft mit dem Notariat der Kanzlei Groth und Müller zu tun. Hierbei waren meine Kunden und ich stets sehr zufrieden. Durch einen Verkehrsunfall habe ich ebenfalls für private Zwecke die Leistung der Kanlei Groth und Müller in Anspruch genommen. Die Abwicklung des Schadens erfolgte problemlos und sehr schnell.

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Über die Kanzlei Groth · Müller

Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare

Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem umliegenden Kreisgebiet Groß-Gerau, und verfügt darüber hinaus über eine zusätzliche Niederlassung in der dynamischen Metropole Frankfurt am Main. Seit ihrer Gründung vor über vier Jahrzehnten hat sich unsere Kanzlei als verlässlicher Partner in einer Vielzahl von Rechtsbereichen etabliert, insbesondere im Zivil- und Wirtschaftsrecht.

Bei Groth · Müller verstehen wir die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten und arbeiten hart daran, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die ihren spezifischen Anliegen gerecht werden. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten nicht nur umfassende Beratung anzubieten, sondern auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche zu unterstützen.

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